Allgemeine Geschäftsbedingungen für das firstpresent Partnerprogramm

Das firstpresent Partnerprogramm ist ein Angebot der Firma

TSI - TRADE SYNDICATE INTERNATIONAL GMBH | BRANCH office Switzerland
Hinterbergstrasse 17
CH- 6330 Cham
E-Mail: contact[at]firstpresent.de

im Folgenden „Anbieter“ oder „wir“

Beim firstpresent Partnerprogramm handelt es sich um eine Verlinkung der von Anbieter betriebenen Website www.firstpresent.de („Anbieter-Website“) mit von Anbieter bereitgestellten Werbemitteln („Werbemitteln“) von der von Ihnen (im Folgenden „Sie“ oder „Partner“) betriebenen Website („Partner-Website“). Bei erfolgreichem Abschluss eines sog. Sales (beschränkt auf bestimmte Produkte, Näheres siehe unter Ziffer4) erhält der Partner eine Provision. Auf das firstpresent Partnerprogramm finden ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz „AGB“) Anwendung. Abweichende Bedingungen erkennt Anbieter nicht an, es sei denn, Anbieter hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB beschränken sich auf das auf der Anbieter-Website angebotene Partnerprogramm.

1. Vertragsschluss und Vertragsdauer

Der Vertragsschluss zum firstpresent Partnerprogramm zwischen dem Anbieter und Partner erfolgt nach erfolgreicher Registrierung durch den Partner und nach der Bestätigung und Freischaltung eines Partner-Accounts (Zugang zum firstpresent Partnerprogramm) durch den Anbieter. Das Angebot auf der Anbieter-Website umfasst gegenwärtig Grußkarten und Fotobücher und evtl. Specials, kann aber jeder Zeit von Anbieter vergrößert oder verringert werden. Der Vertrag ist auf unbestimmte Dauer geschlossen und kann von jeder Seite mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

2. Allgemeine Verhaltenspflichten des Partners

(1) Der Partner darf lediglich mit einer Partner-Website an dem firstpresent Partnerprogramm teilnehmen, deren Rechte ihm ausschließlich zustehen. Der Partner verpflichtet sich, die Partner-Webseite in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere verbraucherrechtlichen Vorschriften, zu gestalten. Darüber hinaus verpflichtet sich der Partner, auf Gewaltdarstellungen, sexuelle oder pornographische Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter zu verzichten. Bei Verstößen haftet der Partner vollumfänglich.

(2) Für den Partner gilt ein Spam-Verbot hinsichtlich der Nutzung der bereitgestellten Werbemittel und URL-Codes in E-Mails. Die Verwendung der bereitgestellten Werbemittel und URL-Codes in E-Mails ist daher nur dann gestattet, wenn die Empfänger zuvor ausdrücklich und nachweisbar dem Empfang der Emails zugestimmt haben und die E-Mails einen ausreichenden Herkunftsnachweis enthalten.

(3) Die automatische Erzeugung von Werbemittelklicks und Sales mittels technischer Vorrichtungen (auch Computerprogramme) sowie durch vorsätzliche bzw. arglistige Täuschung ist unzulässig. Solche unrechtmäßig erworbenen Vergütungsansprüche werden nachträglich durch Anbieter storniert und gegebenenfalls Strafanzeige erstattet. Ein Werbemittelklick ist gültig, wenn ein Nutzer freiwillig und bewusst auf ein Werbemittel auf der Partner-Website klickt und dadurch die verlinkte Anbieter-Website aufgerufen wird. Gültige Werbemittelklicks werden auf der Basis des Transaktionssystems des Anbieters protokolliert und verifiziert und durch Anbieter nach billigem Ermessen bestimmt.

3. Werbemittel

Die zur Verfügung stehenden Werbemittel werden von Anbieter bestimmt und Partner zugänglich gemacht. Partner verpflichtet sich, die ihm überlassenen Werbemittel nur auf der Partner-Website zu integrieren und nicht an Dritte weiterzugeben. Zudem hat der Partner das Werbemittel nur im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem firstpresent Partnerprogramm zu verwenden. Die Platzierung sowie die Häufigkeit der Einbindung auf der Partner-Website kann der Partner nach eigenem Ermessen tätigen. Partner verpflichtet sich jedoch, die bereitgestellten Werbemittel nicht in einem Kontext zu platzieren, der erkennbar die wirtschaftlichen Interessen des Anbieters gefährden könnte. Für die korrekte Einbindung der Werbemittel ist der Partner verantwortlich.

Eine Veränderung der aus dem System generierten Werbemittel- und Tracking-Codes ist nicht statthaft. Die von Anbieter zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen nicht ohne dessen Abstimmung im Design oder im Inhalt verändert oder anderweitig bearbeitet werden.

Der Partner ist verpflichtet, die Werbemittel im Fall der Kündigung, der Sperrung oder des Ablaufs einer zeitlichen Befristung bzw. in vergleichbaren Fällen von seinen Werbeflächen zu entfernen.

4. Provision und Abrechnung

(1) Die Vergütung des Partners ist erfolgsabhängig. Dem Partner steht ein Vergütungsanspruch („Provision“) gegenüber Anbieter auf Pay-Per-Sale Basis, beschränkt auf bestimmte auf der Anbieter-Website angebotener Artikel (gegenwärtig Grußkarten und Fotobücher, im Folgenden „Provisionsfähige Produkte“). Zu den Provisionsfähigen Produkten zählen nicht die auf der Anbieter-Website unter der Rubrik „Specials“ geführten Produkte. Bei den Specials handelt es sich um besondere Kooperationen, die Vergütungssysteme vorsehen, die eine Provisionierung im firstpresent Partnerprogramm nicht ermöglichen.

(2) Das Angebot an Provisionsfähigen Produkten kann im Übrigen stets verringert oder vergrößert werden. Die Änderung des Umfanges an Provisionsfähigen Produkten lässt sich anhand der Abrechnungen [unter Absatz (6)] erkennen. Sofern Kooperationsmodelle bei Specials eine Beteiligung des Partners ermöglichen, wird Anbieter Partner die Möglichkeit einer Beteiligung an einer Kampagne gesondert anbieten.

(3) Der Partner erhält eine Provision für jeden Sale. „Sale“ ist der Abschluss eines Vertrages zwischen einem Nutzer der Partner-Website und Anbieter über die Inanspruchnahme entgeltpflichtiger Waren oder entgeltpflichtiger Dienstleistungen über Provisionsfähige Produkte. Ein Sale ist gültig und unterliegt der Provision nur, (i) wenn der Nutzer unmittelbar nach einem gültigen Werbemittelklick auf der Partner-Website und der anschließenden Verlinkung auf die Anbieter-Website einen Vertrag über eine entgeltpflichtige Leistung zu Provisionsfähigen Produkten auf der Anbieter-Website wirksam schließt, (ii) der Nutzer die Lieferung der Ware/Dienstleistung am Versandbestimmungsort annimmt, (iii) die Zahlung vollständig leistet und (iv) gesetzliche und/oder vertraglich gewährte Widerrufsrechte nicht ausgeübt wurden. Ein gültiger Sale liegt, vorbehaltlich der weiteren Vorgaben der vorangehenden Vorschriften, auch dann vor, wenn der Sale nicht unmittelbar nach dem ersten Werbemittelklick erfolgte, sondern in einem Zeitraum von 180 (hundertachtzig) Tagen nach dem ersten Werbemittelklick („Trackingzeit“) des Nutzers erfolgte. Jeder Sale, der in der Trackingzeit wirksam vereinbart wurde, unterliegt der Provision, sofern die Voraussetzungen (ii) bis (iv) oben innerhalb von spätestens 30 Tagen nach Ablauf der Trackingzeit erfüllt wurden.

(4) Sales werden auf der Basis des von Anbieter benutzten Transaktionssystems im Rahmen des technisch Möglichen protokolliert und verifiziert. Sales werden entsprechend den Vorgaben des Anbieters u.a. durch Cookie- und/oder Sessiontracking erfasst.

(5) Die Provision beträgt 15% (fünfzehn Prozent) des von Nutzer erhaltenen Verkaufspreises eines Sales (ohne gesetzlicher Umsatzsteuer oder anderer Verkaufssteuern). Sofern Anbieter Kosten für Verpackung und Versand und/oder andere Kosten dem Nutzer in Rechnung stellt, unterliegen diese Beträge nicht der der Provision. Die Provision errechnet sich nur auf den Standardpreis in der jeweiligen Ausstattung des Produktes entsprechend der von Anbieter auf der Website geführten Preisliste. Produkte und deren Preise, die lizenzpflichtige Bestandteile beinhalten, werden dem Endnutzer gegenüber gesondert ausgewiesen; die auf die Lizenzierung derartiger Bestandteile bezogenen Preisanteile, werden bei der Ermittlung der Preisbasis für die Berechnung der Provision nicht berücksichtigt. Der Anbieter kann nach seinem Ermessen die Provision mit Wirkung gegenüber dem Partner ändern. Die Änderung erfolgt durch Mitteilung (E-Mail ausreichend) der geänderten Provision gegenüber Partner. Die Änderung wird nach der Mitteilung zum Monatsersten des Folgemonats der Mitteilung wirksam.

(6) Die provisionspflichtigen Sales werden im für den Partner geführten Konto ausgewiesen. Die Abrechnung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf eines jeden Monats an die zuletzt angegebene Adresse von Partner. Partner stellt Anbieter über den jeweiligen Gesamtbetrag eine Rechnung, deren Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt fällig ist. Die Zahlung erfolgt zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, soweit anfallend. Beträge von unter € 25,- werden nicht bezahlt und vorgetragen. Abrechnungen gelten jeweils als genehmigt, wenn Partner nicht innerhalb von drei (3) Monaten nach Eingang der Abrechnung hiergegen unter Angabe detaillierter und substantiierter Gründe Einwendungen schriftlich erhoben hat.

(7) Anbieter sichert dem Partner die Vollständigkeit der in den Konten erfassten Erfolge nur im Rahmen der allgemeinen technischen Möglichkeiten einer solchen Erfassung nach Maßgabe des angewandten Erfassungssystems (Tracking-System) zu. Sollte die technische Erfassung nicht möglich sein, z.B. bei Ablehnung von Cookies durch den Nutzer der Partner-Website oder technischem Versagen, entsteht ein Vergütungsanspruch nur bei anderweitigem geeignetem Nachweis durch den Partner und Akzeptanz des Nachweises durch Anbieter.

5. Datenschutz

Anbieter ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Partners zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Dabei werden die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten. Die gespeicherten Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages verwendet. Eine darüber hinausgehende Nutzung, z.B. für Zwecke der Werbung oder Marktforschung, erfolgt nicht. Nach Ablauf des Vertrages werden die Daten des Vertragspartners gesperrt und nach Ablauf der gesetzlichen Fristen dauerhaft gelöscht. Die Daten stehen dann einer weiteren Verwendung nicht mehr zur Verfügung. Wünscht der Partner eine vollständige Löschung seiner Daten, so wendet er sich hierfür an den auf der Anbieter-Website angegebenen Support.

6. Einräumung von Nutzungsrechten

Anbieter überträgt Partner hiermit das nicht-ausschließliche Recht, die Namen, Marken, Kennzeichen, Logos „FIRSTPRESENT“ (zusammen „TSI Marken“) im Zusammenhang mit der Nutzung der Werbemittel auf der Partner-Website zu verwenden. Die Rechtsübertragung erfolgt für die Dauer des Vertrages und beschränkt sich auf die Verwendung auf der Partner-Website. Jegliche weitere Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Anbieter. Die Rechte sind nicht übertragbar.

7. Haftung von Anbieter

Wir haften nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Partners. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Partners, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). In diesen Fällen haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Partners resultieren, haften wir aber nur für den typischerweise entstehenden Schaden, begrenzt auf den Betrag der Gesamtsumme der an Partner zu zahlenden Provisionen. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre. Eine etwaige zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die vertragliche Haftung von uns ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von unseren Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

8. Haftung von Partner und Freistellung

Partner haftet vollumfänglich und ohne Einschränkungen. Dies gilt insbesondere für die Partner Website einschließlich sämtlicher Inhalte auf der Partner Website und hinsichtlich der Nutzung der TSI Marken über den vertraglich vorgesehen Umfang hinaus. Partner stellt den Anbieter in diesem Umfang von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich angemessener Gerichts- und Anwaltskosten.

9. Rechtsverhältnis der Parteien

Die Parteien erbringen die unter diesem Vertrag geschuldeten Leistungen als freie Unternehmer. Diese Vereinbarung begründet insbesondere kein sozialrechtliches Arbeitsverhältnis, keine Handelsvertretereigenschaft des Partners. Durch diese Vereinbarung wird ein gesellschaftsrechtliches Verhältnis jeglicher Art nicht begründet

10. Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist Cham/Schweiz. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München.

(2) Für alle Fragen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des deutschen internationalen Privatrechts. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

(3) Diese AGB stellen zusammen mit den im Registrierungsprozess getroffenen Regelungen die gesamte Regelung des Vertragsgegenstandes dar. Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen oder eine Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Regelung, mit der diese Schriftform abbedungen wird.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke in den AGB.

(5) Beabsichtigt Anbieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, wird Anbieter dies dem Partner mitteilen. Widerspricht der Partner nicht form- oder fristgemäß, treten die geänderten Geschäftsbedingungen zwei Kalenderwochen nach Zugang der Mitteilung mit Beginn einer neuen Kalenderwoche in Kraft. Der Widerspruch ist nur dann form- und fristgemäß, wenn der Widerspruch schriftlich erfolgt und innerhalb einer Woche nach Zugang der Mitteilung bei Anbieter eingeht. Anbieter wird den Partner auf die Möglichkeit des Widerspruchs, dessen Form und Frist und die Rechtsfolgen eines nicht form- oder fristgemäß erfolgten Widerspruchs hinweisen. Für den Fall des Widerrufs steht es Anbieter frei, das Vertragsverhältnis mit Partner mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wobei bereits begründete Provisionsansprüche unberührt bleiben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das firstpresent Partnerprogramm der
TSI - TRADE SYNDICATE INTERNATIONAL GMBH | BRANCH office Switzerland
Stand: Mai 2010
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